Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt – Was tun?

Eben dieser Frage stellten sich auch die Gäste des 3. Perspektivenabends in Bentwisch. Wir haben den Abend mit weiterführenden Infos zum Thema zusammengefasst.

April 2018

(Aktualisiert am 23. 5. 2018)


Obwohl das Thema dieses Mal eher theoretisch war, blieb das Interesse am 3. Perspektivenabend des Bentwischer Gewerbevereins WVB e.V. und des ITC nicht aus. „Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt“, so lautete der Schwerpunkt der Veranstaltung am 17. April, zu welcher der externe Datenschutzbeauftragte Rechtsanwalt Axel Keller von ECOVIS Grieger Mallison und Hagen Hüttig, Geschäftsführer der bereits DSGVO-erfahrenen Firma GMFS Versicherungsmakler GmbH ihren Beitrag leisteten.

Das Fazit des Abends: Die Neuerungen aufgrund der schon am 25. Mai 2018 in Kraft tretenden  Datenschutzverordnung sind nichts, was es auf die lange Bank zu schieben gilt. Zwar gibt es ein paar Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, aber auch diese müssen ihren Pflichten im Sinne der DSGVO Folge leisten und ein Datenschutz-Managementsystem einführen, welches z. B. die folgenden Aspekte berücksichtigen sollte:

  • Verarbeitungsverzeichnis für die datenverarbeitenden Vorgänge im Unternehmen
  • technische / organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten
  • Datenschutzfolgeabschätzung
  • vertragliche Abklärung der Auftragsverarbeitung
  • Informationspflichten

Hinzu kommt, dass so manche Unternehmen nicht um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten herum kommen. Ob diese Rolle intern von einem Mitarbeiter oder durch einen externen Dienstleister übernommen wird, ist dabei zumeist dem Unternehmen überlassen. Jedoch sind auch hierbei gewisse Rahmenbedingungen zu beachten.

In vielen Firmen gilt es allerdings zunächst einmal zu klären, was personenbezogene Daten sind und zu erfassen, wie diese in dem eigenen Unternehmen verarbeitet werden. Nicht selten wird die Anpassung an die DSGVO als „Chef-Sache“ bezeichnet, da es neben Kundendaten oft auch um die Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten usw. geht. Gleichermaßen müssen auch die Angestellten im Hinblick auf den Datenschutz sensibilisiert und über die durch die DSGVO veränderten Prozesse im Unternehmen informiert werden.

Gerade für kleine Unternehmen kann die Umstellung im Zuge der DSDGVO zu einem Kraftakt werden, der bei Nichtbeachtung oder Verstößen empfindliche Bußgelder mit sich bringen kann.

Hier finden Sie Informationen und Hilfe rund um das Thema DSGVO

Aber Vorsicht:

Wer ganz sicher gehen will, dass er sein Unternehmen auf die DSGVO vorbereitet hat, kommt ggf. um eine fachkundige Rechtsberatung nicht herum. Denn keines dieser online frei zugänglichen und zumeist kostenfreien Angebote stellt eine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich als Orientierung, wobei es stets ratsam ist (insbesondere hinsichtlich der Datenschutzerklärung), die bereitgestellten Vorlagen vor ihrer Anwendung zu prüfen und auf die eigene Unternehmenssituation anzupassen.

Gewerbestandort Bentwisch
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vtimv