Hier finden Sie die wichtigsten Förderungen und Hilfsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige in MV in der Coronavirus-Krise.
Stand: 14. Dezember 2020
Unternehmen und Selbständige, die von den temporären Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie-Maßnahmen betroffen sind, haben die Möglichkeit die sog. Novemberhilfe zu benatragen.
Die Novemberhilfe richtet sich an:
Art der Förderung:
Quelle: BMWi
Diese Überbückungshilfe richtet sich an Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aus allen Branchen (inkl. landwirtschaftlicher Urproduktion).
Für den Antrag ("Überbrückungshilfe II") müssen die folgenen Kriterien erfüllt sein:
Die Corona-Überbückungshilfe befindet sich aktuell in der 2. Förderphase (September bis Dezember 2020) und kann noch bis zum 31.12.2020 über einen "prüfenden Dritten" (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt) beantragt werden. Eine weitere Förderphase ("Überbrückungshilfe III") wird es für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 geben.
Quelle: Landesförderinstitut MV
Bei Fragen zum Thema "Kurzarbeitergeld" steht Ihnen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Da die kostenfreie Hotline (Tel. 0800-45555 20) aufgrund des hohen Andrangs derzeit nur sehr schwer zu erreichen ist, bittet die Bundesagentur darum, nur in dringenden Fällen anzurufen.
Alle wichtigen Informationen, die Sie über das Beantragen von Kurzarbeitergeld wissen müssen, sowie die Unterlagen für den Online-Antrag finden Sie auf der entsprechenden Info-Seite der Webpräsenz der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Das Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Corona-Hilfe jetzt auch auf die kulturellen Wirtschaftsweige in MV ausgeweitet. Dieses Hilfspaket gliedert sich in die folgenden 6 Bereiche:
Besonders die 4. Säule, das Überbrückungsstipendium ist hierbei für Kulturbetriebe, die sonst ohne Fördermittel wirtschaften, interessant. Es richtet sich an Künstler*innen und Kulturschaffende, die durch die Absage von Engagements und Projekten in Existenznot geraten sind.
Quelle: Kultur-MV.de
Im Rahmen des Winterstabilierungsprogramms stellt das Land MV über das Landesförderinstitut spezielle Hilfen für Unternehmen und Selbständige in der Veranstaltungswirtschaft zur Verfügung.
Das Programm besteht aus den folgenden Schwerpunkten:
Quelle: Landesförderinstitut MV
Die Vergabe dieses Darlehens erfolgt über GSA - Gesellschaft für Struktur- und
Arbeitsmarktentwicklung mbH des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
NEU: Seit dem 12. November 2020 liegen die Antragsunterlagen zur neu aufgelegten Förderung durch die "rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen II" vor und können eingereicht werden.
Die Förderung ist auf der Grundlage der folgenden Bedingungen möglich:
Quelle: GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Seit dem 26. März 2020 können bei der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) die Hilfsprogramme "express Liquidität" und "express Liquidität 90 %" beantragt werden. Das Besondere hierbei: Innerhalb von 72 Stunden entscheidet die BMV über die Risikoübernahme, um einen notwendigen Kredit innerhalb kürzester Zeit zu ermöglichen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet seit dem 23. März 2020 ein Sonderprogramm für Unterenhmenskredite in der Coronavirus-Krise an. Diese Kredite können kleine, mittlere und Großunternehmen ab sofort über ihre Hausbank in Anspruch nehmen.
Das Besondere: Die KfW übernimmt dabei den größten Teil der Haftung für diese Kredite, ca. 80-90 Prozent (vor der COVID-19-Pandemie waren max. 50 Prozent möglich). Die Garantie hierfür trägt also der Bund.
Nachtrag vom 15. April 2020:
Ab heute können bei der KfW sog. "Schnellkredite" für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beantragt werden. Das Risiko für diese Kredite zu 100% durch die KfW getragen wird.
Quelle: KfW
Jetzt können kleine Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern für 3 Monate finanzielle Soforthilfe beantragen.
Diese Soforthilfe wird in Abhängigkeit der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt:
Voraussetzungen:
Nachtrag: Die Frist zur Antragstellung endete am 31.05.2020.
Quelle: Landesförderinstitut MV
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Mareike Diestel