Jetzt gibt es eine Sonderförderung für bestimmte Beratungsleistungen, die in Zeiten von Corona für viele kleine und mittlere Unternehmen besonders wichtig werden.
Mai 2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat nachgelegt. Die bisherige Förderung unternehmerischen Know-hows durch den Bund hat sich an die neuen Gegebenheiten aufgrund der Corona-Pandemie angepasst.
Neben finanziellen Engpässen ist es für kleine und mittlere Unternehmen mindestens genauso wichtig, in puncto Wissen und Know-how auf dem neusten Stand zu bleiben. Es gilt zu schauen, was heutzutage möglich ist und das Geschäftsleben unter den aktuellen Umständen erleichtert. Das kann zum einen im Hinblick auf die Digitalisierung sein, zum anderen aber auch in den Bereichen der modernen Personal- und Unternehmensführung. Tatsächlich beginnt die BAFA-Förderung sogar schon ab dem richtigen Ausfüllen der Anträge für Corona-Hilfen (wie z.B. die rückzahlungsfreie Corona-Soforthilfe und das unkomplizierte GSA Darlehen von bis zu 200.000 Euro vom Land MV).
Das Förderungsspektrum war schon vor Beginn dieser internationalen Herausforderung sehr umfassend, hatte bis dahin die Schwerpunkte für speziellere Beratungsleistungen jedoch auf Unternehmen gelegt, die bei der Überbrückung von strukturellen Ungleichheiten Unterstützung benötigen.
Seit dem 4. April 2020 gibt es allerdings eine modifizierte Förderrichtlinie, die sich vor allem an Unternehmen richtet, die im Rahmen der Corona-Pandemie vor neue wirtschaftliche Schwierigkeiten gestellt wurden und nun Rat und Hilfe benötigen, um der Lage wieder Herr zu werden.
Dafür übernimmt die Bundesregierung zu 100 Prozent der im Rahmen dieser Förderung entstandenen Beratungskosten in Höhe von maximal 4.000 Euro (netto).
Dann wenden Sie sich gerne an die zuständigen Berater zur BAFA Förderung in Rostock und in Bentwisch:
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Mareike Diestel